Gefahrstoffe

Die Gesetzgebung fordert, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ein Verzeichnis der bei ihnen eingesetzten Gefahrstoffe führen. Entsprechend der Gefährlichkeit der Stoffe, werden dann Schutzmaßnahmen abgeleitet, Betriebsanweisungen erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen.

Das Ziel ist es, eine Übersicht über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu erhalten. Aus diesem Gefahrstoffverzeichnis gehen die verwendete Menge, die eventuell damit verbundenen Gefahren für Mensch oder Umwelt sowie die erforderlichen Betriebsanweisungen hervor. Dieses Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein.

 

Unsere Leistungen:

  • Information und Unterweisung aller Mitarbeiter
  • Klarheit bei Zuständigkeiten für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters / Gefahrstoffverzeichnisses
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
  • Umsetzung von Schutzmaßnahme
  • Erstellen von Betriebsanweisungen