SiGeKo

Die Aufgaben als SiGeKo erfordern eine fundierte fachliche Qualifikation, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) definiert sind. Laut der Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV.) ist der Bauherr verpflichtet, für Bauplätze mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber oder mehrere geeignete SiGeKo zu bestellen. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nehmen diese umfangreiche Aufgaben auf der Baustelle wahr. Sie kontrollieren, koordinieren und leiten alle notwendigen Maßnahmen ein, um eine umfangreiche Sicherheit auf Bauplätzen zu gewährleisten.

 

Unsere Leistungen:

 

Planungsphase

 

  • Erstellen und Weiterleiten der Vorankündigung an die zuständige Behörde
  • Ausarbeiten und Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Bemessung der Ausführungszeiten
  • Erstellen der Baustellenverordnung
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfs und Werkplanung
  • Zusammenstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk

 

Ausführungsphase

 

  • Einweisung der ausführenden Unternehmen
  • Einweisung der ausführenden Unternehmen in die Baustellenverordnung
  • Teilnahme an den Baubesprechungen und Klärung sicherheitsrelevanter Belange
  • Anpassen des Sicherheits und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Erstellen von Begehungsprotokollen